notwendige Blutuntersuchungen in der Schwangerschaft und bei gyn. Erkrankung

Neben den routinemäßigen Blutuntersuchungen (Blutgruppe, Hämoglobin, Antikörper-Suchtest auf Blutgruppenunverträglichkeiten, RötelnTiter, Lues-Suchtest, HIV-Test, Hepatitis-B-Test) und regelmäßigen Urinkontrollen (auf Eiweiß-, Zuckergehalt, Nitrit, Bakterien, Blutkörperchen) führen wir auch regelmäßig einen Scheidenabstrich mit Säuregradmessung (pH-Wert) durch, um Infektionen rechtzeitig erkennen und behandeln zu können. Damit soll ein Risikofaktor für Frühgeburten weitgehend ausgeschaltet werden, ebenso wie durch den einmaligen Chlamydien-Abstrich aus dem Gebärmutterhalskanal zu Beginn der Schwangerschaft.

Chlamydieninfektionen des Genitaltrakts stellen heute bereits die am häufigsten vorkommende Geschlechtskrankheit, und vor allem auch in der Schwangerschaft für das ungeborene Kind ein großes Infektionsrisiko dar. Chlamydien sind sehr kleine Bakterien, die in den Schleimhautzellen unter anderem im Gebärmutterhalskanal vorkommen können. Insbesondere durch die Infektion bei der Passage durch den Geburtskanal kann beim Neugeborenen eine Augeninfektion oder eine Lungenentzündung entstehen.

Nicht mehr Bestandteil der Mutterschaftsvorsorgerichtlinien, jedoch durchaus empfehlenswerte sinnvolle und wünschenswerte Zusatzuntersuchungen können wir darüber hinaus als individuelle Gesundheitsleistung (IGEL) anbieten:

Schwangerschaftstest:

Mit dem Schwangerschaftstest kann man die Schwangerschaft bereits sehr früh, schon 1 Tag nach Ausbleiben der Periode, bzw. 2 Wochen nach Befruchtung bestätigen. Schwangerschaftstests sind einfach in der Anwendung - ein Teststäbchen wird in etwas Urin gehalten, am besten Morgenurin, da hier der Gehalt am Schwangerschaftshormon ß-HCG am höchsten ist - und zeigen innerhalb einer Minute das Ergebnis.

Toxoplasmose-Test:

Die unerkannte und unbehandelte Erstinfektion mit dem mikroskopich kleinen Parasiten Toxoplasma gondii ist für den Erwachsenen eine harmlose Infektion ohne typische Symptomatik. In sehr vielen Fällen verläuft eine Toxoplasmose-Infektion gänzlich unbemerkt, man fühlt sich kaum krank, Symptome treten zumeist nur in leichter Form auf und ähneln einem grippalen Infekt, einschließlich Fieber und Lymphknotenschwellung im Hals-/Nackenbereich. Bei der Erstinfektion in der Schwangerschaft besteht jedoch ein hohes Risiko für das Kind im Mutterleib. Es besteht die Gefahr einer Fehlgeburt oder einer schweren Schädigung, insbesondere des kindlichen Gehirns.

Der Toxoplasmose-Erreger wird meist durch rohes oder nicht durchgegartes Fleisch oder Geflügel übertragen. Hauptwirt dieses Parasiten ist die Katze. Infizierte und erkrankte Katzen scheiden Eier dieses Erregers mit dem Kot aus. Diese Eier sind sehr widerstandsfähig gegenüber Umwelteinflüssen und können von Wind oder Staub verteilt werden. Auf diesem Wege werden sie von Menschen, aber auch Schlachttieren aufgenommen.
Wenn Sie allerdings bereits eine Toxoplasmose-Infektion hatten, bevor Sie schwanger wurden, dann ist Ihr ungeborenes Kind und alle weiteren Kinder, die Sie vielleicht bekommen werden, geschützt. Der Toxoplasmose-Antikörper-Test kann Ihnen nun anzeigen, ob Sie schon immun sind. Falls nicht, sollten Sie entsprechende hygienische Schutzmaßnahmen treffen: Essen Sie nur gut durchgebratenes oder durchgekochtes Fleisch. Ihre Hände sollten Augen und Mund nicht berühren, wenn Sie rohes Fleisch oder ungewaschenes Gemüse zubereiten. Reinigen Sie die Katzentoilette nicht selbst. Vorsicht bei Gartenarbeit, tragen Sie Handschuhe und waschen sich gründlich Hände!

Wird in der Schwangerschaft eine frische Erstinfektion erkannt, so kann Sie medikamentös behandelt werden, um das Risiko einer Ansteckung des Kindes zu senken.

Das Robert-Koch-Institut (Bundesinstitut für Infektionskrankheiten) fordert daher wie auch die Fachgesellschaften seit langem eine Erweiterung der Mutterschafts-Richtlinien dahingehend, dass alle Schwangeren ein Anrecht auf eine von den gesetzlichen Krankenkassen getragene Untersuchung auf Toxoplasmose erhalten.
Umgesetzt ist dies leider nicht!
Der Toxoplasmose-Test sollte bei Antikörper-negativen Schwangeren alle 8-10 Wochen im Schwangerschaftsverlauf (1.,2. und 3. Drittel der Schwangerschaft) durchgeführt werden.